Als regionale Genossenschaftsbank liegt uns die Förderung der Vereine und der ehrenamtlichen Arbeit in unserem Geschäftsgebiet besonders am Herzen. Gemeinsam mit Ihnen, den Vereinen, Initiativen und Organisationen fördern und entwickeln wir, gemäß der genossenschaftlichen Philosophie, Ideen für ein besseres gesellschaftliches Miteinander: Was einer alleine nicht schafft, das schaffen wir gemeinsam.
Im Jahr 2018 haben wir 308 Vereine und Institutionen mit 288.165,39 Euro für soziale, sportliche und kulturelle Zwecke in der Region gefördert. Sie können diesen Betrag durch den Kauf von Gewinnsparlosen selbst mit beeinflussen, denn ein Teil des Erlöses wird für Spenden an Vereine in der Region verwendet.
Die Förderung des Ehrenamtes ist uns ein besonderes Anliegen. Hierfür hat die Volksbank Bielefeld-Gütersloh die Volksbank Stiftung gegründet. Informieren Sie sich hier über die Tätigkeit und Fördermöglichkeiten der Stiftung: www.volksbankstiftung.de
Sie haben eine spannende Idee für Ihre Mitmenschen, Ihren Verein oder die Region? Es fehlen Ihnen aber die finanziellen Mittel, um diese Pläne zu realisieren. Unser Crowdfunding-Portal "Viele schaffen mehr" unterstützt Sie bei Ihren Vorhaben.
Wir wissen, dass jeder Antrag voll Herzblut und Arbeit steckt. Um eine bessere Transparenz und Vergleichbarkeit herstellen zu können, berücksichtigen Sie bitte die folgenden Kriterien bei Ihrem Antrag:
Ihr Verein setzt sich besonders für die Förderung des Nachwuchses ein. Sie helfen mit Ihren Angeboten, Kindern und Jugendlichen soziale Kompetenz und gesellschaftliche Grundwerte zu vermitteln. Ihre Trainer sind sportlich und pädagogisch bestens geschult und immer auf dem aktuellen Stand. Sie verstehen es, den Nachwuchs zu Leistung und Engagement zu motivieren.
Ihr Verein steht allen offen. Durch Aktivität und Austausch bieten Sie die Möglichkeit zur Teilhabe am Vereinsleben – unabhängig von Alter, Geschlecht, körperlichen Einschränkungen oder Herkunft. Der Zusammenhalt unserer Gesellschaft über Unterschiede hinweg liegt Ihnen am Herzen.
Ihr Verein ist immer bestrebt auch das Umfeld für seine Ideen und Projekte zu begeistern und in seine Arbeit einzubeziehen. Auch über die Vereinsgrenzen hinaus laden Sie die Menschen ein, am Vereinsgeschehen teilzuhaben. Sie öffnen sich in die Nachbarschaft und betreiben aktive Pressearbeit.
Sie greifen aktuelle und zukünftige Entwicklungen auf und binden diese in die Angebote des Vereins ein. Sie denken innovativ und sind bestrebt nachhaltige Konzepte aufzubauen.
Die Volksbank Bielefeld-Gütersloh bietet zwei Möglichkeiten der Unterstützung an: Jahres- oder projektbezogen. Bitte entscheiden Sie, welche der beiden Förderarten zu Ihrem Anliegen am Besten passt.
- Für eine Förderpartnerschaft muss Ihr Verein, Ihre Organisation oer Initiative gemeinnützig sein.
- Für die jahresbezogene Unterstützung können Vereine sich nur als Ganzes einmal im Jahr bewerben. Anfragen einzelner Abteilungen können nicht berücksichtigt werden.
- Privatanfragen können wir nicht unterstützen.
- Je mehr relevante Informationen Sie uns geben, desto besser können wir Ihre Anfrage bewerten.
- Die Förderung ist jeweils auf ein Jahr befristet.
- Der Bewerbungsbogen muss ausgefüllt bis zum 15. Oktober des Jahres vorliegen. Die Information an die Vereine, ob und in welcher Höhe eine Förderung erfolgt, erhalten sie dann zu Beginn des Folgejahres.
- Vereine können sich nur als Ganzes bewerben. Anfragen einzelner Abteilungen werden nicht berücksichtigt.
- Veranstaltungs- oder projektbezogene Unterstützung z.B. für Sportveranstaltungen, Kursangebote, Ausstellungen, Konzerte
- Es gibt drei Einreichungstermine im Jahr: 15. Februar, 15. Juni, 15. September
- Innerhalb von vier Wochen erhalten Sie eine Rückmeldung.
Wir möchten ein Partner auf Augenhöhe für die Vereine und Organisationen sein. Diese gelebte Partnerschaft sollte von Ihnen sichtbar gemacht werden. In der Zusammenarbeit mit der Presse sowie bei Aushängen und Publikationen bitten wir Sie, die Volksbank zu nennen und abzubilden. Belege für diese Veröffentlichungen reichen Sie bitte am Ende des Förderjahres zusammen mit dem ausgefüllten Belegbogen ein. Das Einreichen des Belegbogens ist Voraussetzung für Förderungen in den Folgejahren.
Abgerufen am 30. Dezember 2020
Die Unterlagen zur Beantragung dieser Förderung sind unter der CC0 1.0 Universell Public Domain Dedication lizenziert.